Datenschutzerklärung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der OEZ Agency

1. Allgemeines

1.1. Diese AGB regeln sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der OEZ Agency (im Folgenden „Agentur“) und deren Kunden, Markenpartnern sowie Creatorinnen.
1.2. Die OEZ Agency bietet Dienstleistungen im Bereich Social-Media-Management, Kampagnenplanung, Content-Produktion, Influencer-Management und Markenbetreuung an.
1.3. Die OEZ Agency ist Miteigentümer der geschützten Marke Creatorshaus, die von der OEZ Agency und OEZ AI gemeinsam betrieben wird.
1.4. Mit Abschluss eines Vertrages oder der Teilnahme an einer Veranstaltung erklärt sich der Kunde, Partner oder Creator mit den AGB einverstanden.
1.5. Abweichende Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn diese schriftlich von der OEZ Agency anerkannt wurden.

2. Leistungen der OEZ Agency

2.1. Die OEZ Agency bietet Dienstleistungen in den Bereichen:

  • Social-Media-Management,
  • Content-Produktion,
  • Markenentwicklung und -betreuung,
  • Influencer-Management sowie
  • Strategieberatung und Community-Management.
    2.2. Die OEZ Agency ist gemeinsam mit der OEZ AI Veranstalter und Miteigentümer der Marke Creatorshaus. Dieses Projekt umfasst eine mehrtägige Reise (in der Regel 4–5 Tage), bei der 6 bis 8 ausgewählte Creatorinnen eingeladen werden, um Content zu erstellen, an Workshops teilzunehmen und gemeinsame Markenkooperationen durchzuführen.
    2.3. Markenpartner können sich für die Teilnahme am Creatorshaus einbuchen, um Produkte oder Dienstleistungen vorzustellen und aktiv an Workshops teilzunehmen.
    2.4. Sonderleistungen oder Anpassungen, wie zusätzliche Content-Erstellung oder spezielle Marketingstrategien, bedürfen einer separaten schriftlichen Vereinbarung.
    2.5. Die OEZ Agency liefert Dienstleistungen nach den vertraglich vereinbarten Anforderungen aus.
    2.6. Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und können zusätzliche Kosten verursachen.

3. Vertragsabschluss und Buchungen

3.1. Ein Vertrag zwischen der OEZ Agency und einem Kunden, Partner oder einer Creatorin kommt durch die Annahme eines schriftlichen Angebots oder durch schriftliche Bestätigung zustande.
3.2. Auftragsbestätigung:

  • Eine Auftragsbestätigung oder die Annahme des Auftrags via E-Mail ist bindend und stellt einen rechtsgültigen Vertrag zwischen der OEZ Agency und dem Kunden dar.
    3.3. Rücktritt durch Markenpartner oder Creatorinnen:
  • Markenpartner:
    • Stornierungen oder Rücktritte von Markenpartnern müssen schriftlich erfolgen.
    • Der Markenpartner trägt sämtliche bis zum Zeitpunkt der Stornierung entstandenen Kosten, die durch die Vereinbarung entstanden sind (z. B. Planungskosten, gebuchte Dienstleistungen, bereits erbrachte Leistungen, Reisekosten).
    • Stornierungen, die weniger als 30 Tage vor dem Event erfolgen, führen dazu, dass der volle Betrag der vereinbarten Leistung fällig wird.
  • Creatorinnen:
    • Creatorinnen, die vom Creatorshaus zurücktreten, tragen alle bereits entstandenen und nicht stornierbaren Kosten (z. B. für gebuchte Unterkünfte, Reisekosten, Catering, Produktion und andere gebuchte Dienstleistungen).
      3.4. Widerrufsrechte gemäß gesetzlichen Vorschriften sind ausgeschlossen, sofern die erbrachte Leistung speziell auf den Kunden zugeschnitten oder vollständig erbracht wurde (siehe Punkt 6).

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
4.2. Das Zahlungsziel beträgt in der Regel 7 Tage nach Rechnungsstellung. In besonderen Fällen kann das Zahlungsziel auf „Sofortzahlung“ oder bis zu 30 Tage angepasst werden.
4.3. Bei Zahlungsverzug ist die OEZ Agency berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem Basiszinssatz sowie Mahngebühren zu erheben.
4.4. Für Produkte und Leistungen, die im Rahmen des Creatorshaus-Events von der OEZ Agency bereitgestellt werden, erfolgt die Versteuerung ausschließlich durch die OEZ Agency. Produkte, die von Markenpartnern bereitgestellt werden, unterliegen deren eigener Steuerverantwortung.
4.5. Creatorinnen erhalten ihre vereinbarte Vergütung für Kooperationen innerhalb der vertraglich geregelten Zahlungsfrist.

5. Pflichten des Kunden, Markenpartner und Creatorinnen

5.1. Kunden und Markenpartner verpflichten sich, alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen und Materialien rechtzeitig bereitzustellen.
5.2. Markenpartner sind verantwortlich für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften bezüglich der Versteuerung und Deklaration ihrer Produkte.
5.3. Creatorinnen verpflichten sich, alle vereinbarten Inhalte und Veröffentlichungen fristgerecht und gemäß den Absprachen zu erstellen und hochzuladen.
5.4. Alle Parteien sichern zu, dass die bereitgestellten Inhalte (z. B. Texte, Bilder, Videos) keine Rechte Dritter verletzen und keine Urheber- oder Persönlichkeitsrechte missachten.
5.5. Persönliche Gegenstände oder Equipment, die von Creatorinnen, Kunden oder Markenpartnern eingebracht werden, unterliegen deren eigenem Risiko.

6. Widerrufsrecht

6.1. Ausschluss des Widerrufsrechts:

  • Das Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, wenn die erbrachte Leistung (z. B. Social-Media-Dienstleistungen, Content-Produktion, Markenmanagement) speziell auf die Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten ist oder vollständig erbracht wurde (§ 356 Abs. 5 BGB).
  • Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass mit der Vertragserfüllung begonnen wird und ein Widerrufsrecht entfällt, sobald die Leistung vollständig oder teilweise erbracht wurde.
    6.2. Ein Widerrufsrecht gilt nur, sofern gesetzlich vorgeschrieben, und kann nicht auf individuell entwickelte Marketingstrategien oder Dienstleistungen angewendet werden.

7. Haftung der OEZ Agency

7.1. Die OEZ Agency haftet ausschließlich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der OEZ Agency oder ihrer Mitarbeitenden verursacht wurden.
7.2. Eine Haftung für indirekte Schäden, entgangene Gewinne oder Folgeschäden wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
7.3. Die OEZ Agency haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die durch den Kunden, Dritte oder höhere Gewalt verursacht werden.
7.4. Schäden, die durch Creatorinnen oder Markenpartner verursacht werden, sind von den jeweiligen Verursachern zu tragen.

8. Nutzungsrechte und Urheberrecht

8.1. Der Kunde erhält mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung das nicht-exklusive Nutzungsrecht an den erstellten Inhalten oder Strategien.
8.2. Ohne vorherige Zustimmung dürfen Inhalte nicht außerhalb des vereinbarten Rahmens verwendet oder verändert werden.
8.3. Die OEZ Agency darf erstellte Inhalte für eigene Referenzzwecke nutzen, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht.

9. Datenschutz und Geheimhaltung

9.1. Die OEZ Agency verpflichtet sich, alle vom Kunden bereitgestellten Daten vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die Vertragserfüllung zu verwenden.
9.2. Sämtliche Datenverarbeitung erfolgt unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

10. Schlussbestimmungen

10.1. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
10.2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
10.3. Gerichtsstand ist Schwäbisch Hall, Deutschland.

 

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