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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen OEZ AI Holding, Inhaber Baran Özdemir, Willy-Brandt-Platz 2, 12529 Schönefeld (nachfolgend „Agentur“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“) über Leistungen in den Bereichen Social-Media-Betreuung, Content-Produktion, Online-Marketing sowie Einrichtung und Betrieb KI-gestützter Systeme (z. B. KI-Rezeptionist, E-Mail-Automatisierung).

Die Agentur erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss

Angebote der Agentur sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch beidseitige Unterzeichnung eines Angebots, durch Auftragsbestätigung in Textform (auch E-Mail) oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

Maßgeblich für den Leistungsumfang ist das jeweilige Angebot bzw. die Leistungsbeschreibung. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

§ 3 Leistungen der Agentur

Der konkrete Leistungsumfang (z. B. Anzahl betreuter Kanäle, Beiträge, Drehtage, Umfang der KI-Einrichtung) ergibt sich aus dem Angebot. Die Agentur erbringt ihre Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik.

Bei KI-gestützten Systemen schuldet die Agentur die Einrichtung, Anbindung und laufende Bereitstellung gemäß Leistungsbeschreibung. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass KI-Systeme Inhalte automatisiert erzeugen und trotz sorgfältiger Konfiguration im Einzelfall unzutreffende oder unvollständige Ausgaben liefern können. Die Agentur richtet zumutbare Kontrollmechanismen ein; eine bestimmte Erkennungs- oder Antwortquote ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.

Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg (z. B. Reichweiten, Follower, Buchungs- oder Umsatzziele) ist nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich in Textform vereinbart.

Die Agentur darf zur Leistungserbringung sorgfältig ausgewählte Unterauftragnehmer und technische Dienstleister (z. B. Hosting-, KI- und Telefonie-Anbieter) einsetzen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt der Agentur rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge und Freigaben zur Verfügung (z. B. Zugänge zu Social-Media-Konten, Kassen- und Reservierungssystemen, Telefonanlagen, Markenmaterial).

Der Kunde stellt sicher, dass von ihm bereitgestellte Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder die erforderlichen Nutzungsrechte vorliegen. Er stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verwendung solcher Inhalte beruhen.

Verzögert sich die Leistung durch unterlassene oder verspätete Mitwirkung, verschieben sich vereinbarte Termine angemessen; vereinbarte Vergütungen bleiben geschuldet.

§ 5 Vergütung und Zahlung

Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung. Einrichtungs- und Setup-Pauschalen sind, soweit nicht anders vereinbart, zur Hälfte bei Auftragserteilung und zur Hälfte bei Bereitstellung fällig. Monatliche Vergütungen werden jeweils im Voraus zu Monatsbeginn berechnet.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist die Agentur nach Mahnung berechtigt, laufende Leistungen (einschließlich des Betriebs von KI-Systemen) bis zum Ausgleich auszusetzen.

§ 6 Abnahme und Freigaben

Für Content-Produktionen gilt: Die Agentur legt Entwürfe zur Freigabe vor. Je Werkstück sind zwei Korrekturschleifen enthalten, weitere Änderungen werden nach Aufwand berechnet.

Erklärt der Kunde innerhalb von zehn Werktagen nach Vorlage weder Freigabe noch konkrete Änderungswünsche, gilt das Werkstück als freigegeben.

§ 7 Nutzungsrechte

Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde die für den vertraglich vorgesehenen Zweck erforderlichen, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte an den für ihn erstellten Inhalten.

Arbeits- und Rohdaten (z. B. Projektdateien, Rohschnitte, Prompts, Systemkonfigurationen) verbleiben bei der Agentur, sofern nicht anders vereinbart.

Die Agentur darf den Kunden und für ihn umgesetzte Arbeiten als Referenz nennen und in angemessenem Umfang präsentieren, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht.

§ 8 Laufzeit und Kündigung

Verträge über laufende Leistungen (z. B. Social-Media-Betreuung, Betrieb des KI-Rezeptionisten) haben, sofern nicht anders vereinbart, eine Erstlaufzeit von sechs Monaten und verlängern sich jeweils um drei Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von einem Monat zum Laufzeitende in Textform gekündigt werden.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Nach Vertragsende stellt die Agentur dem Kunden die ihm zustehenden Inhalte und Daten in einem gängigen Format bereit und deaktiviert betriebene Systeme.

§ 9 Haftung

Die Agentur haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf die Höhe der vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlten Vergütung.

Die Agentur haftet nicht für Entscheidungen, die der Kunde allein auf Grundlage automatisiert erzeugter Ausgaben von KI-Systemen trifft, sowie nicht für Störungen, die auf Plattformen, Netzen oder Diensten Dritter beruhen und von der Agentur nicht zu vertreten sind.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 10 Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Parteien behandeln als vertraulich gekennzeichnete oder erkennbar vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus.

Verarbeitet die Agentur personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden (z. B. Gäste- und Anruferdaten im Betrieb des KI-Rezeptionisten), schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

§ 11 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Erfüllungsort und — soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist — ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.